(ABG) - Deutschland möchte seine Exportkredit- und Investitionsgarantien stärker dafür nutzen, klimafreundliche Aktivitäten zu fördern und die deutsche Außenwirtschaft zu diversifizieren.
Dafür hat die Bundesregierung kürzlich zwei neue Strategien vorgestellt: Die Klimapolitischen Sektorleitlinien für die Exportkredit- und Investitionsgarantien und die Diversifizierungsstrategie für Investitionsgarantien.
Die Klimastrategie für die Garantieinstrumente tritt am 1. November 2023 in Kraft. Ab dann gelten für klimafreundliche Technologien bessere Konditionen bei Garantien. Unter anderem steigt die Deckungsquote bei Exportkreditgarantien: Bei einem Zahlungsausfall übernimmt der Bund zukünftig 98 statt 95 Prozent der Summe. Klimaschädliche Aktivitäten hingegen, etwa im Zusammenhang mit Kohle und Erdöl, erhalten keine Garantien mehr. Für alle anderen Geschäfte bleiben die aktuellen Bedingungen bestehen.
Mit ihrer Diversifizierungsstrategie verbessert die Bundesregierung die Konditionen für Investitionsgarantien in 34 ausgewählten Ländern. So entfällt dort zukünftig die Antragsgebühr für die Garantie und auch der Selbstbehalt im Schadensfall wird von 5 auf 2,5 Prozent reduziert.
In Afrika profitieren 13 Länder von den verbesserten Bedingungen. Dies sind Algerien, Kenia und Südafrika sowie zehn Länder der Compact with Africa (CwA)-Initiative: Ägypten, Äthiopien, Benin, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal, Togo und Tunesien. Wenn weitere Länder der CwA-Initiative beitreten, werden diese automatisch aufgenommen. Für CwA-Länder, die momentan als Mitglieder der Afrikanischen Union suspendiert sind, gelten die verbesserten Bedingungen nicht. Das betrifft aktuell Burkina Faso und Guinea.
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