(ABG) - Germany Trade & Invest, das Auswärtige Amt und die Deutsche Industrie- und Handelskammer bieten Unternehmen ein gemeinsames Unterstützungsangebot für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) jetzt auch zu Tunesien an. 

Unternehmen werden mit dem Angebot unterstützt, ihre Verpflichtung zur Ermittlung, Gewichtung und Priorisierung der Risiken umzusetzen, entsprechend der Handreichung zur Umsetzung von Risikoanalysen nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auch Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht den gesetzlichen Sorgfaltspflichten des LkSG unterliegen, können trotzdem mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen. Dies ist dann der Fall, wenn ein KMU als Zulieferer von Waren und Dienstleistungen für ein anderes Unternehmen fungiert, das LkSG-pflichtig ist. 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Publikation erfolgen Ausführungen zu den menschenrechtlichen Risiken im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1-8 LkSG sowie zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

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