Für die Mehrheit der gewerblichen Warensendungen ist eine Vorab-Einfuhrerklärung FDI (Fiche de déclaration à l’importation) nötig. Sie wird elektronisch über das zentrale Außenhandelsportal GUCE an die ivorische Zollbehörde übermittelt. Die FDI löst eine Überprüfung des Zollwerts und der zolltariflichen Einreihung bei Ankunft der Waren aus. Der Prüfbericht ist eine Voraussetzung für die Zollabfertigung und Freigabe der Waren.
Für Seefracht ist zusätzlich eine gesonderte Vorabanmeldung (CTN, französisch BSC) zur Sendungsverfolgung beim Office Ivoirien des Chargeurs (OIC) erforderlich.
Nach dem neuen Zollgesetz von 2022 besteht grundsätzlich keine Zollagentenpflicht mehr in Côte d'Ivoire. Der Einführer der Waren kann die Zollanmeldung selbst einreichen oder sich durch einen zugelassenen Zollagenten (Commissionnaire en douane agréé) vertreten lassen.
Die Zollanmeldung erfolgt in der Regel über das elektronische Zollabfertigungssystem SYDAM World (englisch ASYCUDA). Côte d’Ivoire nimmt am Carnet-ATA-Verfahren teil, das eine vorübergehende Einfuhr von Warenmustern, Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgütern ohne Sicherheitsleistung ermöglicht.