Für jede Einfuhr muss eine Zollanmeldung vorgelegt werden, die in der Regel elektronisch über das Single Window System "TradeNet" eingereicht wird. Mauritius setzt für die Abgabe der Zollanmeldung voraus, dass der Importeur bei der Mauritius Revenue Authority (MRA) und im TradeNet registriert ist. Die Zollanmeldung kann der Einführer oder ein zugelassener Zollagent vornehmen. Die Zollanmeldung ist in englischer Sprache zu erstellen und enthält alle Angaben über die eingeführte Ware, wie etwa Beschaffenheit, Menge und Wert. Zudem müssen auch weitere Handelsdokumente, zum Beispiel Rechnungen und Genehmigungen, elektronisch eingereicht werden.
Zur Vereinfachung der Zollabfertigung können Unternehmen den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) in Mauritius beantragen.
GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr kompakt Mauritius