Im Fall eines Rechtsstreits, der sich nicht mehr ohne Hilfe von außen lösen lässt, sollten Unternehmen auch immer die Schiedsgerichtsbarkeit in Betracht ziehen. Ein Schiedsurteil kann entweder vor Ort in Ghana nach dem Alternative Dispute Resolution Act, 2010 oder alternativ im Ausland erwirkt werden. Da Ghana das New Yorker Übereinkommen von 1958 ratifiziert hat, können ausländische Schiedsurteile in Ghana anerkannt und vollstreckt werden.
Wer sich nicht an ein Schiedsgericht wendet, kann eine Klage vor einem ghanaischen Gericht einreichen, sofern dieses für die konkrete Streitigkeit zuständig ist. Für wirtschaftliche Streitigkeiten sind die Commercial Courts zuständig, die dem High Court zugeordnet sind. Ausländische Urteile können nur nach nationalem Recht anerkannt und vollstreckt werden, ein bilaterales Abkommen gibt es nicht. Laut dem Foreign Judgments and Maintenance Orders (Reciprocal Enforcement) Instrument, 1993 gehört Deutschland nicht zu den Ländern, deren Urteile in Ghana anerkannt werden.