Côte d’Ivoire ist Mitglied der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion UEMOA und der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS. Bei Einfuhren aus Drittländern wendet das Land den einheitlichen Außenzolltarif der ECOWAS an. Europäische Unternehmen können von Zollvergünstigungen im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Côte d’Ivoire profitieren. Seit 2019 senkt Côte d’Ivoire schrittweise die Zölle auf Ursprungswaren aus der EU. Um eine Zollvergünstigung zu erhalten, muss der Ausführer eine Präferenz-Ursprungserklärung abgeben.
Der Normalsatz der ivorischen Mehrwertsteuer, die bei der Einfuhr von Waren erhoben wird, beträgt 18 Prozent. Daneben gilt ein ermäßigter Satz von 9 Prozent für Milch- und Mineralölprodukte sowie bestimmte Lebensmittelzubereitungen.
Auf ausgewählte Waren wie Fleisch, Getränke, Tabakprodukte, Tomatenmark und Fahrzeuge werden Verbrauchsteuern erhoben. Hinzu kommen zahlreiche weitere, teils warenspezifische Einfuhrabgaben und teils Gemeinschaftsabgaben, die für die Regionalorganisationen UEMOA und ECOWAS sowie die Afrikanische Union zu entrichten sind.