Der tschadische Zolltarif basiert auf der Nomenklatur des Gemeinsamen Außentarifs der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft (CEMAC), der wiederum auf dem Harmonisierten System basiert. Die Zollabgaben gliedern sich in vier Wertzollsätze in Höhe von 5, 10, 20 und 30 Prozent. Ausgewählte Waren wie zum Beispiel pharmazeutische Erzeugnisse sowie medizinische Geräte und Hilfsmittel können zollfrei eingeführt werden.
Die Mehrwertsteuer liegt in der Republik Tschad bei 18 Prozent (Regelsatz). Von der Mehrwertsteuer sind verschiedene Lebensmittel des täglichen Gebrauchs sowie bestimmte Druckerzeugnisse befreit. Verbrauchsgüter wie Zigaretten, ausgewählte Getränke und Kosmetika sowie einige Luxusgüter, unter anderem elektronische Geräte oder Schmuck, werden zudem mit Verbrauchssteuern belastet. Sie betragen zwischen 5 und 25 Prozent des Warenwertes. Zusätzlich erhebt Tschad noch eine gemeinschaftliche Integrationssteuer für Importe außerhalb der CEMAC in Höhe von 1 Prozent des Zollwertes und einen Gemeinschaftsbeitrag zur Integration für Importe außerhalb der Zentralafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECCAS) in Höhe von 0,4 Prozent des Zollwertes.
Für Importe aus Nicht-Mitgliedstaaten der Organisation pour l'harmonisation en Afrique du Droit des Affaires (OHADA) fallen Beiträge in Höhe von 0,05 Prozent an. Daneben wird eine Abgabe für die Afrikanische Union in Höhe von 0,2 Prozent des zollpflichtigen Wertes fällig.
Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in den Tschad.