Für die Einfuhr von zum Beispiel lebenden Tieren und tierischen Produkten, Pflanzen und Pflanzenprodukten, gefährdeten Arten, Pharmazeutika, bestimmten Lebensmitteln, Chemikalien, radioaktiven Substanzen, Gebrauchtfahrzeugen sowie Edelmetallen und Steinen ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen, die von der jeweils zuständigen Behörde ausgestellt wird. Daneben können weitere Zertifikate oder Bescheinigungen/Lizenzen erforderlich sein.
Waren, die die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt gefährden, dürfen nicht in Gabun eingeführt werden. Unter anderem ist die Einfuhr folgender Waren ausdrücklich untersagt: nicht jodiertes Speisesalz, bestimmte Gebrauchtfahrzeuge und gefährliche Abfälle.
Zusätzlich wird die Einfuhr nach Gabun durch elektronische Ladungszertifikate (BIETEC) erschwert. Bevor die Ware am Bestimmungsort eintrifft, muss der Exporteuer detaillierte Informationen zu seiner Ladung bereitstellen. Einfuhren ohne BIETEC werden nicht abgefertigt und können Strafen nach sich ziehen.
Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in Gabun.