Waren, die in Anhang 4 des Consumer Protection Act (2017) aufgeführt sind, dürfen nur mit einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung und/oder Lizenz eingeführt werden. Einfuhrgenehmigungen stellen die entsprechenden Behörden aus. So können beispielsweise lebende Tiere sowie tierische Produkte nur mit einer Genehmigung des Ministeriums für Agrarindustrie und Lebensmittelsicherheit und einer tierärztlichen Gesundheitsbescheinigung eingeführt werden. Abhängig von den einzuführenden Produkten können darüber hinaus noch weitere Dokumente erforderlich sein.
Zudem verbietet Mauritius die Einfuhr solcher Waren, die zum Beispiel die menschliche Gesundheit oder die Umwelt gefährden (Anhang 3 des Consumer Protection Act).
GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr kompakt Mauritius