Kontrollierte Waren dürfen nur dann in Sambia eingeführt werden, wenn der Importeur die entsprechenden Genehmigungen und Lizenzen der zuständigen Behörden vorweisen kann. Beispielsweise erteilt das Landwirtschaftsministerium die Einfuhrgenehmigung für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Tiere und tierische Erzeugnisse. Die entsprechenden Zeugnisse sowie Bescheinigungen sind im Vorfeld durch den Exporteur einzuholen und einzureichen.
Sambia verbietet zudem die Einfuhr von Betäubungsmittel, pornografischen Inhalten, Raubkopien und gefälschten Waren, kulturellen Artefakten und Waren, die von Gefangenen oder Kindern hergestellt wurden.
Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in Sambia.