Die Einfuhr von gefälschten Waren, Kosmetik mit gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen, bestimmten Chemikalien, Plastiktüten, gefährlichen Abfälle und gebrauchten Reifen ist verboten. Für einige Waren wie Tiere, Pflanzen und deren Produkte sind Einfuhrgenehmigungen und/oder Lizenzen erforderlich.
Eine Registrierungspflicht besteht zum Beispiel für Saatgut, verarbeitete Lebensmittel, Pestizide, Arzneimittel und medizinische Geräte. Es ist Aufgabe des Exporteurs, im Vorfeld die von der zuständigen Behörde geforderten Dokumente wie Gesundheitszeugnis, Analysenzertifikat oder Radioaktivitätsbescheinigung zu beschaffen und einzureichen.