• Körperschaftsteuer: 30% (abweichender Steuersatz für neu gegründete Unternehmen, Höhe ist abhängig von Branche; abweichender Steuersatz für kleine Unternehmen mit Umsatz von weniger als 100 Millionen Tansania-Schilling)
  • Einkommenssteuer: Zwischen 0 und 30 %, je nach Einkommen
  • Umsatzsteuer: 18% (reduziert 0%)
  • Quellensteuer: 
    Dividenden: 10% für Steueransässige (5% für börsennotierte Unternehmen)
    Lizenzgebühren: 15% (auf Bruttoumsatz)
    Zinsen: 10% (auf Bruttoumsatz)
    Zweigstellengewinne (bei ausländischer Zweigstelle): 10% Geschäftsleitungsvergütungen; Gebühren für Dienstleistungen, Mieteinnahmen, Miete von Maschinen und Material, Zahlungen für Rohstoffe
    Renten: 15% Versicherungsprämien
    Gewinne aus dem internationalen Verkehrsgeschäft: 5%

Rechtsgrundlage für das tansanische Steuerrecht sind der Income Tax Act und der Value Added Tax Act in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sansibar hat teilweise eigene Steuergesetze.

GTAI-Publikation Recht kompakt Tansania