- Körperschaftssteuer: 15 %
- 35 % für ausgewählte Bereiche wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation oder Tätigkeiten im Hydrokarbonsektor
- 10 % für bestimmte Tätigkeiten wie Kunsthandwerk, Landwirtschaft, Fischerei
- Einkommenssteuer: Zwischen 26 und 35 %, je nach Einkommen
- Mehrwertsteuer: 19%
- reduziert 7 %, zum Beispiel für IT-Dienste, Hotels, Restaurants, Zubehör, Dienstleistungen von Ärzten, Zahnärzten und seit dem 1. Januar 2020 auch für die Einfuhr, Herstellung und Verkauf von persönlichen Schutzmitteln gegen COVID-19
- reduziert 13 %, unter anderem für Umsätze von Personen, die freiberufliche Dienstleistungen erbringen, Lieferung von Strom für Haushaltszwecke
Rechtsgrundlage des tunesischen Steuerrechts ist das Gesetz Nr. 89-114 (ErtStG).
GTAI-Publikation Recht Kompakt Tunesien