Die äthiopische Regierung hat im 2020 mit der Investment Proclamation No. 1180/2020 ein neues Investitionsgesetz erlassen. Damit sind grundlegende Änderungen einhergegangen. So können ausländische Investoren nun in allen Bereichen investieren, in denen das Gesetz keine besonderen Regeln vorschreibt. Allerdings gibt es immer noch viele Bereiche, in denen entweder nur äthiopische Investoren oder nur zusammen mit der äthiopischen Regierung investiert werden darf. Dazu gehören unter anderem bestimmte Gesundheitsdienste, bestimmte Bauleistungen oder der Betrieb von Hotels und Restaurants.

Ausländische Investoren sind außerdem verpflichtet, eine Mindestinvestitionssumme in Höhe von 200.000 US-Dollar zu erbringen. Bei einer gemeinsamen Investition mit einem Äthiopier verringert sich diese auf 150.000 US-Dollar. Darüber hinaus ist eine Investitionslizenz bei der Ethiopian Investment Commission (EIC) zu beantragen, die einmal jährlich verlängert werden muss.

GTAI-Publikation "Recht kompakt: Äthiopien"