Unternehmensgründungen in Kenia werden durch den Companies Act, 2015 geregelt. Die Gründung erfolgt elektronisch über die E-Citizen-Plattform. Nach der Gründung sind Unternehmen in das Handelsregister (Companies Registry) einzutragen. Laut Webseite dauert die Gründung eines Unternehmens nur rund 14 Tage. Es muss aber mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.
Gründungsvoraussetzungen ausgewählter Rechtsformen:
Private Company Limited by Shares (vergleichbar mit deutscher GmbH):
- Mindestkapital: nein
- Anzahl der Gesellschafter: maximal 50
- Haftung: beschränkt
- Gründungsformalitäten: Elektronisch über eCitizen-Plattform
- Eintragung ins Handelsregister (Companies Registry): ja
Public Company Limited by Shares (vergleichbar mit deutscher AG)
- Mindestkapital: 6.750.000 Kenia-Schilling
- Gründerzahl: Mindestens 1
- Haftung: beschränkt
- Gründungsformalitäten: Elektronisch über eCitizen-Plattform
- Eintragung ins Handelsregister (Companies Registry): ja
Branch (Zweigniederlassung)
- Gründungsformalitäten: Mind. 30 Prozent der Gesellschaftsanteile gehören Kenianern; Benennung lokaler Vertreter; höhere Körperschaftsteuer
- Eintragung ins Handelsregister (Registrar General): ja
GTAI-Publikation "Recht kompakt: Kenia"