Rechtsgrundlage für Unternehmensgründungen in Namibia ist der Companies Act 28 of 2004. Nach der Gründung ist ein Unternehmen im Handelsregister einzutragen, das bei der Business and Intellectual Property Authority (BIPA) geführt wird.
Gründungsvoraussetzungen ausgewählter Rechtsformen:
Private Company having a share capital (vergleichbar mit deutscher GmbH):
- Mindestkapital: nein
- Anzahl der Gesellschafter: maximal 50
- Haftung: beschränkt
- Gründungsformalitäten: elektronisch bei BIPA
- Eintragung ins Handelsregister: ja
Public Company limited by shares (vergleichbar mit deutscher AG)
- Mindestkapital: nein
- Gründerzahl: mindestens 7
- Haftung: beschränkt
- Gründungsformalitäten: elektronisch bei BIPA
- Eintragung ins Handelsregister: ja
External Company (Zweigniederlassung)
- Haftung: ausländische Gesellschaft haftet für Verbindlichkeiten
- Gründungsformalitäten: elektronisch bei BIPA; Anmeldung ist innerhalb von 21 Tagen nach Gründung des Geschäftssitzes zu veranlassen; mind. eine in Namibia ansässige Person ist zu benennen
- Eintragung ins Handelsregister: ja
GTAI-Publikation Recht kompakt Namibia