Zielgruppe: Deutsche Unternehmen mit Investitionstätigkeiten im Ausland
Leistung: Investitionsgarantien
Regionaler Schwerpunkt: Schwellen- und Entwicklungsländer
Bewerbung: Projekte müssen förderungswürdig und die Garantieübernahme aus Sicht des Bundes risikomäßig vertretbar sein
Die Investitionsgarantien des Bundes sichern die Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern gegen politische Risiken ab. Dazu zählen beispielsweise Kriegsrisiken, Enteignungsrisiken oder Konvertierungs- und Transferrisiken.
Die Garantien wirken dabei in zweierlei Hinsicht: Zum einen flankiert die Bundesregierung abgesicherte Auslandsinvestitionen diplomatisch, um bei drohenden Problemen mit Behörden vor Ort eine Lösung zu finden und den Verlust der Investition abzuwenden. Zum anderen entschädigt der Bund die Garantienehmer finanziell, falls es trotz diplomatischer Flankierung zu einem Verlust der Investition kommen sollte.
Als Mandatar der deutschen Bundesregierung ist die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Geschäftsführung der Investitionsgarantien des Bundes betraut.