Investitionsgarantien sind ein seit 1959 verfügbares, bewährtes Außenwirtschaftsförderinstrument der Bundesregierung. Investitionsgarantien sichern förderungswürdige deutsche Direktinvestitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern gegen politische Risiken (wie z.B. Enteignung, enteignungsgleiche Eingriffe, Krieg, Konvertierungs- und Transferrisiken, Zahlungsmoratorien, oder Bruch staatlicher Zusagen) ab.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) bearbeitet im Auftrag der Bundesregierung als Mandatar des Bundes die Investitionsgarantien. Über Garantieanträge entscheidet der Interministerielle Ausschuss für Investitionsgarantien unter Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Unterstützung im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung
Deutsche Unternehmen investieren jedes Jahr in erheblichem Umfang auf internationalen Märkten – vor allem auch in Entwicklungs- und Schwellenländern. Dabei sind die Motive für eine Vor-Ort-Präsenz vielfältig: Kundennähe, gute Absatzperspektiven, attraktive Standortbedingungen oder der direkte Zugang zu Rohstoffquellen, um nur einige zu nennen. Den wirtschaftlichen Chancen von Direktinvestitionen im Ausland stehen in vielen Regionen jedoch politische Unsicherheiten gegenüber. Das Ziel der Investitionsgarantien ist es, deutsche Investoren vor dem unkalkulierbaren Eintritt eines politischen Krisenfalls zu schützen.
Der Garantienehmer profitiert dabei in mehrfacher Hinsicht: Die Garantien stellen eine werthaltige Sicherheit für Kapitalgeber dar, die sich positiv auf Kosten und Umfang einer (Re-)finanzierung auswirken kann. Im Schadenfall gleicht der Bund erlittene Vermögensverluste aus. Bei Projektstörungen kann eine effektive politische Flankierung des Bundes verhindern, dass der Schaden überhaupt eintritt. Zudem beteiligt sich der Bund gegebenenfalls auch an den Kosten einer Schadensvermeidung. Damit stabilisieren die Investitionsgarantien die Auslandsprojekte deutscher Unternehmen und unterstützen darin, Investitionsvorhaben auch unter schwierigen Rahmenbedingungen fortführen zu können.
Garantiefähig sind förderungswürdige deutsche Direktinvestitionen jeder Größenordnung, die über einen ausreichenden Rechtsschutz verfügen. Nähere Einzelheiten zu den Konditionen einer Investitionsgarantie und zum Antragsverfahren können Sie den anschließend aufgeführten Links entnehmen.
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