(ABG) - Germany Trade & Invest, das Auswärtige Amt und die Deutsche Industrie- und Handelskammer bieten Unternehmen ein gemeinsames Unterstützungsangebot zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in ausgewählten Ländern an. Im Juni wurde dieses Angebot um einen Länderbericht zur DR Kongo erweitert. 

Das LkSG ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und beeinflusst die Handels- und Investitionstätigkeiten deutscher Unternehmen in der DR Kongo erheblich.  Der Länderbericht zur DR Kongo unterstützt Unternehmen dabei, menschenrechtliche Risiken gemäß dem LkSG zu identifizieren und zu vermeiden. Die DR Kongo ist ein Hauptproduzent von Kobalt, Kupfer und anderen Rohstoffen, die in wichtigen Technologien wie Elektroautos, Solarenergie und Windturbinen verwendet werden. Über 70 Prozent der weltweiten Kobalt-Vorkommen liegen in der DR Kongo. Informelle Arbeitsverhältnisse führen oft zu ausbeuterischen Bedingungen und Menschenrechtsverletzungen, besonders im Bergbausektor.

Für den afrikanischen Kontinent stehen Umsetzungshilfen auch für die Länder Ghana und Südafrika zur Verfügung. Die Berichte beinhalten Maßnahmen zur Identifikation und Vermeidung von menschenrechtlichen Risiken in Lieferketten sowie Informationen zu gesetzlichen Rahmenbedingungen und Präventions- und Abhilfemaßnahmen.