(ABG) - Die ägyptische Regierung hat im Juni 2023 ein Paket von Änderungen im Steuerrecht verabschiedet. Besonders betroffen sind internationale Unternehmen, die in Ägypten tätig sind. Die Änderungen zielen vor allem auf die Regelungen zu Betriebsstätten ab. Die Definition einer Betriebsstätte nach ägyptischem Steuerrecht wird erweitert und soll mit der Definition der OECD in Einklang gebracht werden.

Es wurde dabei der international etablierte Schwellenzeitraum von 90 Tagen neu hinzugefügt. Danach wird eine Betriebsstätte in Ägypten begründet, wenn ein Projekt für einen Gesamtzeitraum von 90 Tagen innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums fortgesetzt wird.

Die Reform bringt auch eine Reihe von steuerrechtlichen Neuerungen in Ägypten mit sich. So schafft sie eine Steuerbefreiung für Zinsen auf Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren für den privaten sowie öffentlichen Sektor ab.

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