Mit dem 2016 verabschiedeten Aktionsplan sollen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt werden. Ziel des NAP ist, dass die menschenrechtliche Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten in Deutschland und weltweit verbessert wird.
Der Aktionsplan stellt konkrete Erwartungen an Unternehmen, die fünf Kernelemente umfassen: Verantwortung anerkennen, Risiken ermitteln, Risiken minimieren, informieren und berichten sowie Beschwerden ermöglichen.
Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) (PDF)