Vom G20 Compact with Africa bis zum deutschen Marshallplan mit Afrika - mit politischen Leitlinien setzt die Politik Anreize für Unternehmen, in Afrika zu investieren. Ein Überblick über die wichtigsten wirtschaftspolitischen Initiativen für Afrika.
Afrikapolitische Leitlinien des Bundes
Die aktualisierte Leitlinie wurde 2019 veröffentlicht und baut auf der Fassung von 2014 auf. Das Dokument orientiert sich an den Grundsätzen der Agenda 2063, die sich die afrikanischen Staaten selbst gesetzt haben und benennt fünf Ziele, auf die sich die deutsche Politik ausrichtet.
In Bezug auf Handel und die Privatwirtschaft fordert die Leitlinie eine "nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung für alle". Um dies zu erreichen, gibt es fünfzehn Punkte. Dazu zählt eine verstärkte Außenwirtschaftsförderung, die die wirtschaftliche Entwicklung Afrikas unterstützt und Bedingungen von Exporten und Investitionen für deutsche Unternehmen verbessert.
Marshallplan mit Afrika und G20 Compact with Africa
Der Marshallplan mit Afrika und der im selben Jahr unter deutscher Präsidentschaft initiierte G20 Compact with Africa (CwA), bilden seit 2017 den konzeptionellen Schirm und strategischen Rahmen für die Afrikapolitik des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Ein zentraler Bestandteil des Marshallplans sind sogenannte Reformpartnerschaften, die darauf abzielen, strukturelle Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliches Engagement zu verbessern. Ein weiterer zentraler Teil der deutschen Unterstützung ist der Entwicklungsinvestitionsfonds, der durch die Bundesregierung finanziert wird. Er umfasst die Bausteine AfricaConnect, AfricaGrow und das Wirtschaftsnetzwerk Afrika.
Aktuell gibt es zwölf Länder, die im Rahmen des Compact with Africa besondere Beachtung finden: Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Ägypten, Äthiopien, Ghana, Guinea, Marokko, Ruanda, Senegal, Togo und Tunesien. Mit sieben Ländern wurden bilaterale Reformpartnerschaften initiiert.
Weitere Informationen:
Entwicklungsinvestitionsfonds (EIF)
Der Entwicklungsinvestitionsfonds (EIF) ist ein Programm der Bundesregierung im Rahmen des G20 Compact with Africa. Ziel ist die Förderung privater Investitionen zum Aufbau nachhaltiger Strukturen und Schaffung von Arbeitsplätzen in Afrika. Der EIF besteht aus drei Säulen:
- AfricaConnect (seit 2024 ImpactConnect) ist ein durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) verwalteter Fonds, der sich direkt an Unternehmen richtet. Mit ihm werden europäische Unternehmen mit Darlehen bis zu 4 Millionen Euro bei ihren Investitionen in Afrika unterstützt.
- AfricaGrow ist als Dachfonds konzipiert, der Eigenkapital für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups in Afrika zur Verfügung stellt. Ziel ist es, bestehende Finanzierungslücken zu schließen und eine solide Eigenkapitalbasis aufzubauen. Der Fond wird verwaltet von der KfW Entwicklungsbank in Zusammenarbeit mit der Allianz AG.
- Das Wirtschaftsnetzwerk Afrika ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Es bietet ein gebündeltes Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot für Unternehmen, die in Afrika wirtschaftlich aktiv werden wollen. Synergien werden geschaffen und die bewährten Programme weiter ausgebaut.
Weitere Informationen:
Afrika Strategie Bundesministerium Bildung und Forschung
Die Afrika-Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zielt darauf ab, durch Innovation, Qualifizierung der Menschen und Anwendungsnähe mit afrikanischen Partnern in Bildung, Wissenschaft und Forschung, Perspektiven zu schaffen.
Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)
Mit dem 2016 verabschiedeten Aktionsplan sollen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt werden. Ziel des NAP ist, dass die menschenrechtliche Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten in Deutschland und weltweit verbessert wird.
Der Aktionsplan stellt konkrete Erwartungen an Unternehmen, die fünf Kernelemente umfassen: Verantwortung anerkennen, Risiken ermitteln, Risiken minimieren, informieren und berichten sowie Beschwerden ermöglichen.
Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) (PDF)
Initiativen der Europäischen Entwicklungsbanken EDFI
EDFI ist ein Zusammenschluss der bilateralen europäischen Entwicklungsbanken. Die Vereinigung, die 1992 gegründet wurde und 15 Mitgliedsinstitutionen vertritt, setzt sich für eine bessere Zusammenarbeit ein, unter anderem um Mittel für größere Investitionsprojekte zu bündeln.
Es werden zurzeit die folgenden sechs Programme mit unterschiedlichen Schwerpunkten durch die Entwicklungsbanken umgesetzt:
- Transferability & Convertibility Facility (T&C Facility): unterstützt den Ausbau von Erneuerbaren Energien, indem Risiken beim Tausch lokaler Währungen in harte Währungen abgesichert werden.
- Interact Climate Change Facility (ICCF): Das Programm mobilisiert Investitionen für Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Seit 2011 wurden insgesamt 35 Projekte im Wert von 478 Millionen Euro vom ICCF genehmigt.
- Agriculture Financing Initiative (AgriFI): Das Programm unterstützt Ansätze, die Kleinbauern und/oder agrarwirtschaftlichen Mittel-, Klein- und Kleinstunternehmen (KKMU) in Wertschöpfungsketten miteinbeziehen.
- European Union – European Development Finance Institutions Private Sector Development Facility (EEDF): Die Einrichtung fördert den Zugang zu modernen Energiedienstleistungen in den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifik.
- Electrification Financing Initiative (ElectriFi): Das Programm zielt darauf ab, Investitionen des Privatsektors zu hebeln, um den Zugang zu erschwinglicher und moderner Energie in Entwicklungsländern zu verbessern.
- European Financing Partners (EFP): EFP ist ein Joint Venture aus der Europäischen Investment Bank (EIB) und weiteren europäischen Entwicklungsbanken. EFP bietet Staaten der OECD-DAC Liste Finanzierungen in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro.
Afrika-CIRR
Afrika-CIRR richtet sich an Banken, um die Flankierung von Afrika-Geschäften mit einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr mit einem Festzinsprogramm zu ermöglichen. Alle Kreditinstitute, die antragsberechtigt sind für Finanzkreditdeckungen des Bundes (sogenannte Hermesdeckungen) können den Afrika-CIRR nutzen.
Das Programm ergänzt ein bestehendes CIRR-Programm, das mit Mitteln des ERP-Sondervermögens gespeist wird, aber im Regelfall auf Kreditsummen mit maximal 85 Mio. Euro Volumen begrenzt ist.
Ziel ist die Absicherung von Zinsrisiken afrikanischer Besteller bei der Finanzierung großvolumiger deutscher Exportgeschäfte.