Zertifikatsverleihung nach Abschluss der Schulung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz an der AHK Ghana

Seit Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten mit Sitz in Deutschland zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten. Das Gesetz stellt viele dieser Firmen vor Herausforderungen: So müssen sie nicht nur ihre direkten Zulieferer auf Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Standards untersuchen, sondern auch ihre weitergehende Lieferkette genau unter die Lupe nehmen.

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana unterstützt lokale Zulieferer und internationale Unternehmen dabei, die Auswirkungen des Gesetzes zu verstehen und umzusetzen. Dazu bietet sie in Kooperation mit dem Business Scouts for Development Programm seit 2022 Schulungen an. In einem ersten Pilotprojekt, das sich vor allem mit der Sicherung der Sheabutter-Lieferkette beschäftigte, wurden 200 Shea-Farmerinnen und 40 kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) geschult. Danach wurde das Training für Unternehmen aus allen Branchen geöffnet. 

Unterschiedliche Werte und Normen in der Arbeitswelt

Frau Simon, inwiefern betrifft das LkSG deutsche Unternehmen, die sich wirtschaftlich in Afrika und speziell in Ghana engagieren?  

Stefanie Simon, Leitung Kompetenzzentrum Private Sector Development and Projects AHK Ghana Stefanie Simon, Leitung Kompetenzzentrum Private Sector Development and Projects

Wichtig ist es erst einmal zu verstehen, dass das LkSG nicht unbedingt deutsche Unternehmen mit Sitz im Ausland betrifft, sondern zunächst nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland gilt. Im Ausland unterstützen wir also in der Regel nicht direkt deutsche Unternehmen, sondern deren Zulieferer. In Ghana sind besonders rohstoffnahe Lieferketten betroffen, etwa in der Landwirtschaft.

 

Welche Herausforderungen birgt das LkSG denn für die ghanaische Landwirtschaft?

In diesem Bereich treffen traditionelle Werte und kulturelle Normen häufig auf westliche Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit. So ist es in Ghana beispielsweise durchaus üblich, dass Kinder von Kleinbauernfamilien bei der Feldarbeit helfen. Und das hat nicht nur etwas mit fehlenden Ressourcen zu tun. In Ghana wird es als wichtig angesehen, der nächsten Generation technische Fähigkeiten, etwa in der Agrarwirtschaft, zu vermitteln. Außerdem fehlt es gerade in ländlichen Gebieten an Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Für uns ist es wichtig, in solchen Fällen lokale Lösungen als positive Beispiele und präventive Maßnahmen anzuregen. Eine Kooperative in Ghana hat beispielsweise das Problem der Kinderbetreuung damit gelöst, dass sie selbst eine Kita gegründet hat, die von Dorfältesten geleitet wird. 

Welche Ziele verfolgen Sie mit Ihrem Schulungsangebot?

Das Trainingsangebot richtet sich vor allem an Zulieferer und potenzielle Zulieferer für den deutschen Markt. Die meisten teilnehmenden Unternehmen liefern Rohstoffe an Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder in anderen europäischen Ländern. Unser Ziel ist es einerseits, diese Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Lieferketten zu sichern, andererseits wollen wir potenzielle lokale Zulieferer dabei fördern, marktfähig zu bleiben. Tatsächlich nehmen an unseren Trainingsangeboten aber auch lokale Unternehmen teil, die gar nicht direkt vom LkSG betroffen sind, sondern einfach die Informationen für sich nutzen wollen, weil sie beispielsweise faire Arbeitsbedingungen in ihren Betrieben fördern wollen.

LkSG als Leitfaden für Ermittlung und Vermeidung von Menschenrechtsrisiken

Was fragen die Unternehmen bei den Trainings besonders nach?

Die Bedarfe der Unternehmen können hier sehr unterschiedlich sein, allerdings benötigen die meisten erst einmal ein Grundwissen zum Verständnis von Lieferketten und damit verbundenen unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Sie müssen erkennen können, wo sie sich innerhalb der Lieferkette befinden, um dann bei Risiken für Menschenrechtsverletzungen präventiv handeln und lokale Lösungen formulieren zu können. 

Welche Trainingsinhalte vermitteln Sie konkret?

Das Training umfasst theoretische Komponenten zu den Themen Menschenrechte und Wirtschaft, nachhaltige Lieferketten, bestehende Sorgfaltspflichtgesetze sowie Risikomanagementstrategie und -analyse. Man kann das LkSG tatsächlich wie eine Art Checkliste lesen. Diese gehen wir in dem Training systematisch durch und setzen sie in den ghanaischen Kontext. Einzigartig ist unser praktischer Ansatz: In Arbeitsgruppen definieren die Unternehmen Risiken innerhalb ihrer Branche, analysieren die Lieferkette und bewerten bestehende Risiken, bevor sie konkrete Maßnahmen festlegen. Wir verstehen uns dabei als Mentoren der Unternehmen. Wir weisen die Unternehmen auf Lücken oder Fehler in der Analyse hin und helfen, Risiken zu bewerten und einzuschätzen. Ein wichtiger Bestandteil des Trainings ist auch die gemeinsame Entwicklung von Lösungsansätzen.

Sensibilisierung für unternehmerische Sorgfaltspflichten wächst 

Werden die Trainings von Unternehmen denn auch nachgefragt?

Ein wichtiger erster Schritt, den wir gemacht haben, um Unternehmen überhaupt für Sorgfaltspflichten zu interessieren, ist eine gezielte Kommunikation zu dem Thema. Dafür haben wir vor allem Veranstaltungen und Social Media wie LinkedIn genutzt. Mit höherem Bewusstsein für unternehmerische Sorgfaltspflichten kamen die Anmeldungen eigentlich von allein. Viele Unternehmen, mit denen wir arbeiten, kommen aus dem Rohstoffsektor – wir arbeiten etwa mit Agrarunternehmen, Herstellern von Kosmetikprodukten oder Textilproduzenten. Allerdings gehören auch globale Unternehmen wie DHL Forwarding zu den Trainingsteilnehmern. 

Die Schulung kam genau zum richtigen Zeitpunkt. Ich habe innerhalb unseres Unternehmens das Bewusstsein für die Notwendigkeit von unternehmerischen Sorgfaltspflichten erhöht und freue mich darüber, dass dieses Thema auch auf regionaler Ebene, etwa in Westafrika, umgesetzt wird. Mit den detaillierten Kenntnissen aus der Schulung haben wir eine Möglichkeit gesehen, uns bei der Sensibilisierung und Einhaltung der Vorschriften als Vorreiter zu positionieren und hoffen natürlich, dadurch auch andere Unternehmen zu inspirieren.

Serigne Mbaye CEO Westafrica & Country Head, DHL Global Forwarding


Werden auch in anderen Ländern derartige Schulungen angeboten?  

Ja, wir haben bereits etablierte Angebote zu Schulungen im Bereich Lieferkettensorgfaltspflichten an den AHKs in Indien und im Südlichen Afrika. Besonders hervorheben möchten wir die Angebote des Helpdesks Wirtschaft & Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft & Entwicklung. Hier finden deutsche Unternehmen ein umfassendes Angebot für Beratungen zum LkSG. Viele IHKs bieten außerdem Kurse zum Nachhaltigen Lieferkettenmanagement an.

Das Interview führte Miriam Behrendt, Business Scout for Development, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Oktober 2023.

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